Zwei Tage Inhouse: ErsatzbaustoffV
Vom 8.2. bis 9.2.2023 war ich als Referent zur Inhouse-Schulung bei einem Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen eingeladen. Es sollte eine dieser Veranstaltungen werden, bei der alle, auch ich als Referent, schlauer herausgehen als sie hereingegangen sind.
Im Zentrum stand die Ersatzbaustoffverordnung, die ab 1.8.2023 das Herstellen und Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen bundesweit regelt. Neben vielen Fragen zum rechtlichen Grundverständnis ging es vor allem um die Umsetzbarkeit in der Praxis. Gütesicherung, Übergangszeiträume, Dokumentation, Verantwortlichkeiten, technische Aspekte, behördliche Berührungspunkte und Vollzug.
Dazu passte das „Porr-Urteil“ des EuGH, in dem es um Bodenaushub der höchsten Güteklasse nach österreichischem Recht ging. Der EuGH thematisierte die schwierige Abgrenzung zwischen Wiederverwendung (kein Abfall), Nebenprodukt (ebenfalls kein Abfall) und Abfallende. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Ersatzbaustoffverordnung.
Ich danke der Geschäftsführung und den Teilnehmenden für die Gastfreundschaft, den lebhaften Austausch und ein hohes Maß an Lernbereitschaft und Leidensfähigkeit. Ich freue mich, das Thema weiter mit Ihnen begleiten zu dürfen.